10.01.2025
Erbschaftsteuer: Steuerstundung bei Wohnimmobilien

10.01.2025
Kleinbetragsregelung im Erhebungsverfahren

10.01.2025
Neues Musterformular für energetische Maßnahmen

03.01.2025
Begünstigte Bonuszahlungen bis 150 €

03.01.2025
Neue Steuerentlastungen und Kindergelderhöhungen

03.01.2025
Abzug von Unterhaltszahlungen

03.01.2025
Steuertermine Januar 2025

20.12.2024
Midijob: Beschäftigung im Übergangsbereich 2023

20.12.2024
Mini-Job: neuer Grenzwert ab 2025

20.12.2024
Offenlegung des Jahresabschlusses

20.12.2024
Verdeckte Gewinnausschüttung nur bei tatsächlicher Nutzung

13.12.2024
Vorsteuerpauschale für Land- und Forstwirte

Arbeitsunfähigkeit: Neues beim eAU-Verfahren ab 1.1.2025

Die Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit erfolgt in der Regel digital. Arbeitgeber rufen dabei AU-Daten bei den Krankenkassen ab. Zum 1. Januar 2025 gibt es Neuerungen bei der eAU.

Diese Weiterentwicklungen werden ab 2025 beim eAU-Verfahren wirksam:

  • Rückmeldung bei tatsächlicher Krankenhausentlassung
  • Vorsorge- und Rehazeiten werden in das eAU-Verfahren integriert.
  • Die Art und Dauer der Abwesenheit bei Arbeitsunfähigkeit wird noch detaillierter übermittelt.
  • Besondere Fallgestaltungen, wie die teilstationäre Behandlung oder weitergeleitete Informationen einer anderen Krankenkasse, werden dargestellt. Das verringert Rückmeldungen über fehlende AU-Nachweise.
  • Wenn Unstimmigkeiten zwischen ärztlicher Praxis und Krankenkasse geklärt sind, erhält der Arbeitgeber mittels eines neues Rückmeldegrunds eine Information dazu.
  • Liegen andere Nachweise für die Arbeitsunfähigkeit bei der Krankenkasse vor, die nicht über das eAU-Verfahren übermittelt werden können, erhält der Arbeitgeber dazu Informationen.

Bron: Sonstige | Pressemitteilung | Newsletter der AOK Rheinland Hamburg 09/2024 | 19.09.2024

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