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Handwerkerleistung: Vorsicht bei freiwilliger Vorauszahlung

04.10.2024
Medikamente ohne Rezept: keine außergewöhnliche Belastung

04.10.2024
Kombination von Urlaub mit Geschäftsreise

04.10.2024
Photovoltaikanlage: Umfang der Steuerbefreiung

04.10.2024
Steuertermine Oktober 2024

27.09.2024
Umsatzsteuer: Lieferung von Strom an Mieter

27.09.2024
Innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft: Korrektur

20.09.2024
Steuerfreier Inflationsausgleich für Arbeitnehmer

20.09.2024
Elektronische Kasse: Mitteilungspflichten

20.09.2024
Neue Sachbezugswerte für 2025

20.09.2024
Private Telefonnutzung durch Arbeitnehmer

20.09.2024
Neue Richtsatzsammlung veröffentlicht

Neue Sachbezugswerte für 2025

Für die Sozialversicherung wird der Wert bestimmter Sachbezüge (Verpflegung und Unterkunft) jährlich festgelegt. Die Anpassung erfolgt dabei in Anlehnung an die Verbraucherpreise. Vergünstigte oder unentgeltliche Mahlzeiten, die Beschäftigten zur Verfügung gestellt werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) als Arbeitsentgelt zu bewerten.

Die monatlichen und kalendertäglichen Werte für freie Unterkunft und/oder Verpflegung ändern sich ab dem 1.1.2025. Der Monatswert im Jahr 2025 für die Verpflegung steigt von 313 € auf 333 €. Der monatliche Wert für ein kostenfreies Frühstück erhöht sich von 60 € auf 65 €. Der monatliche Wert für ein kostenfreies Mittag- oder Abendessen beträgt jeweils 124 € (2024: 114 €). Die neuen Sachbezugswerte für Verpflegung sind ab dem 1.1.2025 auch bei der Abrechnung von Reisekosten anzuwenden.

Es entfallen

  • auf ein Frühstück 2,30 € (2024: 2,17 €) und
  • auf ein Mittag- bzw. Abendessen jeweils 4,40 € (2024: 4,13 €).

Der Tagesgesamtwert für Verpflegung liegt demnach bei 11,10 €.

Der Monatswert für Unterkunft und Miete erhöht sich ab dem 1.1.2025 auf 282 € im Monat. Daraus ergibt sich ein Wert von 9,40 € pro Tag.

Die Sachbezugswerte gelten ab dem ersten Abrechnungsmonat des neuen Jahres. Die Sachbezüge sind in Höhe der neu festgesetzten Werte sowohl steuerpflichtig als auch beitragspflichtig in der Sozialversicherung.

Bron: Sonstige | Veröffentlichung | Sozialversicherungsentgeltverordnung – SvEV 2025 | 20.09.2024

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