05.12.2025
Grunderwerbsteuer: Wer zahlt wann wieviel?

05.12.2025
Reisekosten: Fahrtkosten optimal abrechnen

05.12.2025
Umsatzsteuer: Keine Befreiung für Kampfsportschulen

05.12.2025
Einnahmen-Überschuss-Rechnung: Ausgaben beim Jahreswechsel

05.12.2025
Gebäudeabschreibung über eine kürzere Nutzungsdauer

05.12.2025
Steuertermine Dezember 2025

28.11.2025
Übungsleiterpauschale und Ehrenamt: Erhöhung ab 2026

28.11.2025
E-Fahrzeuge: Steuerlich begünstigtes Aufladen

28.11.2025
Latente Steuern: Senkung der Steuersätze

28.11.2025
Umsatzsteuer: Keine Befreiung eines privaten Krankenhauses

21.11.2025
Aufteilung eines Gesamtkaufpreises

21.11.2025
Bewirtungskosten: selbst digitalisierte Rechnungen

Freiwillige Zahlungen für Internetangebot

Stehen Zahlungen, die Besucher einer Website freiwillig an den Betreiber einer Website leisten, in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einer sonstigen Leistung des Betreibers der Website, wenn dieser dort einen kostenlos zu nutzenden Inhalt bereitstellt und über diese Website zur Finanzierung dieser Inhalte die Besucher der Website zu freiwilligen Zahlungen aufruft?

Praxis-Beispiel: 
Der Betreiber stellte auf seiner Website Inhalte ein, die von Besuchern kostenlos genutzt werden können. Über diese Website rief der Betreiber die Besucher der Website auf, diese Inhalte freiwillig mit Zahlungen zu finanzieren. Das Finanzamt ging von einem unmittelbaren Zusammenhang zwischen den Zahlungen und den sonstigen Leistungen des Betreibers der Website aus und unterwarf die Zahlungen der Besteuerung.

Der BFH hat die Revision zugelassen, um die Rechtsfrage zu klären, ob diese Zahlungen, die Besucher einer Website freiwillig an den Betreiber dieser Website leisten, in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einer sonstigen Leistung des Betreibers der Website stehen und damit der Umsatzsteuer unterliegen.

Bron: BFH | Beschluss | V B 25/24 | 19.05.2025

Zurück