05.12.2025
Grunderwerbsteuer: Wer zahlt wann wieviel?

05.12.2025
Reisekosten: Fahrtkosten optimal abrechnen

05.12.2025
Umsatzsteuer: Keine Befreiung für Kampfsportschulen

05.12.2025
Einnahmen-Überschuss-Rechnung: Ausgaben beim Jahreswechsel

05.12.2025
Gebäudeabschreibung über eine kürzere Nutzungsdauer

05.12.2025
Steuertermine Dezember 2025

28.11.2025
Übungsleiterpauschale und Ehrenamt: Erhöhung ab 2026

28.11.2025
E-Fahrzeuge: Steuerlich begünstigtes Aufladen

28.11.2025
Latente Steuern: Senkung der Steuersätze

28.11.2025
Umsatzsteuer: Keine Befreiung eines privaten Krankenhauses

21.11.2025
Aufteilung eines Gesamtkaufpreises

21.11.2025
Bewirtungskosten: selbst digitalisierte Rechnungen

Vervielfältiger ab 1.1.2026: lebenslängliche Nutzung

Das BMF hat gemäß § 14 Absatz 1 Satz 4 BewG die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen für Bewertungsstichtage ab 1. Januar 2026 bekanntgegeben. Diese wurden nach der Sterbetafel 2022/2024 des Statistischen Bundesamtes unter Berücksichtigung von Zwischenzinsen und Zinseszinsen mit 5,5% errechnet. Der Vervielfältiger der Tabelle ist der Mittelwert zwischen dem Vervielfältiger für jährlich vorschüssige und jährlich nachschüssige Zahlungsweise.

Anwendung: Diese Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts sind für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2026 anzuwenden. Die vollständige Tabelle ist auf der Webseite des BMF einzusehen: Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab 1. Januar 2026

Bron: BMF-Schreiben | Veröffentlichung | IV D 4 - S 3104/00002/013/003 | 21.10.2025

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