05.12.2025
Grunderwerbsteuer: Wer zahlt wann wieviel?

05.12.2025
Reisekosten: Fahrtkosten optimal abrechnen

05.12.2025
Umsatzsteuer: Keine Befreiung für Kampfsportschulen

05.12.2025
Einnahmen-Überschuss-Rechnung: Ausgaben beim Jahreswechsel

05.12.2025
Gebäudeabschreibung über eine kürzere Nutzungsdauer

05.12.2025
Steuertermine Dezember 2025

28.11.2025
Übungsleiterpauschale und Ehrenamt: Erhöhung ab 2026

28.11.2025
E-Fahrzeuge: Steuerlich begünstigtes Aufladen

28.11.2025
Latente Steuern: Senkung der Steuersätze

28.11.2025
Umsatzsteuer: Keine Befreiung eines privaten Krankenhauses

21.11.2025
Aufteilung eines Gesamtkaufpreises

21.11.2025
Bewirtungskosten: selbst digitalisierte Rechnungen

Steuertermine November 2025

Die folgenden Steuertermine bzw. Abgabefristen sind im kommenden Monat zu beachten.

Für den Monat Oktober 2025:

Art der Abgabe Abgabe- und Fälligkeitstermin
Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • monatliche Abgabe
  • Abgabe mit Dauerfristverlängerung


10.11.2025
10.12.2025

Zusammenfassende Meldung 25.11.2025
Sozialversicherung (28.) 29.10.2025
Lohnsteuer-Anmeldung 10.11.2025

 

Für den Monat November 2025:

Art der Abgabe Abgabe- und Fälligkeitstermin
Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • monatliche Abgabe
  • Abgabe mit Dauerfristverlängerung

10.12.2025
12.01.2026
Zusammenfassende Meldung 29.12.2025
Sozialversicherung 26.11.2025
Lohnsteuer-Anmeldung 10.12.2025
Gewerbesteuer-Vorauszahlung Q4 2025 17.11.2025

 

 

Hinweis: Die Abgabetermine entsprechen den Zahlungsterminen.

Die Zahlung ist fristgerecht, wenn

  • bei einer Überweisung der Betrag spätestens am Abgabetermin auf dem Konto des Finanzamts eingegangen ist (keine Säumniszuschläge bei Überweisung, wenn der Betrag innerhalb von 3 Tagen nach dem Termin auf dem Konto des Finanzamts eingeht = Zahlungsschonfrist; Zahlung innerhalb der Schonfrist ist dennoch eine unpünktliche Zahlung),
  • bei Zahlung mit Scheck gilt die Zahlung erst 3 Tage nach Scheckeinreichung als bewirkt, auch wenn der Betrag früher beim Finanzamt gutgeschrieben wird,
  • dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilt wurde; die Zahlung gilt immer als pünktlich, auch wenn das Finanzamt später abbucht.

Hinweis: Der Antrag auf Dauerfristverlängerung muss nicht jährlich wiederholt werden, da die Dauerfristverlängerung solange gilt, bis der Unternehmer seinen Antrag zurücknimmt oder das Finanzamt die Fristverlängerung widerruft. Die 1/11 -Sondervorauszahlung muss dagegen von den Unternehmern, die ihre Voranmeldungen monatlich zu übermitteln haben, für jedes Kalenderjahr, für das die Dauerfristverlängerung gilt, bis zum 10. Februar berechnet, angemeldet und entrichtet werden.

Bron: Sonstige | Sonstige | 30.10.2025

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