12.06.2026
Prämienkonto: kein steuerfreier Sachbezug

12.06.2026
Arztpraxen: freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit

05.06.2026
Renovierungspflicht durch Kaufvertrag

05.06.2026
Abrechnung am Ende eines Leasingvertrags

05.06.2026
Rentenversicherung: Stichtag 1.7.2026 für Minijobber

05.06.2026
All-you-can-eat-Restaurant: Schätzung durch Sicherheitszuschlag

05.06.2026
Werbetätigkeit von Sportlern

05.06.2026
Steuertermine Juni 2026

29.05.2026
Differenzkindergeld für Kinder in einem anderen EU-Staat

29.05.2026
Gestaltungsmöglichkeit Sonderabschreibung

29.05.2026
Umsatzsteuerfreie Schönheitsoperationen

22.05.2026
Schenkungsteuer: Nießbrauch an Lebensversicherung

Task Force: Prüfung bei der Besteuerung von Influencern

Die Thüringer Finanzverwaltung hat eine Task Force zur Besteuerung von Influencern gegründet. Ziel ist es, Einnahmen aus Social-Media-Aktivitäten systematisch zu erfassen und eine sachgerechte Besteuerung sicherzustellen. Schon heute sind in Thüringen 516 hauptberufliche Influencer steuerlich erfasst. Insbesondere bei nebenberuflich tätigen Social-Media-Akteuren verspricht man sich von der Task Force einiges, weil die Dunkelziffer offenbar hoch ist.

Die Finanzverwaltung hat also erkannt, dass im Social-Media-Bereich ein erhebliches Potenzial besteht, dem Staat bisher vorenthaltene Steuereinnahmen zuzuführen. Dazu werden allein in Thüringen mehr als 100.000 Datensätze von Plattformen wie YouTube, OnlyFans und Twitch ausgewertet.

Auch das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen (NRW) setzt bereits eine Arbeitsgruppe zu diesem Zweck ein. Es ist davon auszugehen, dass diese Aktivitäten demnächst bundesweit stattfinden werden. Bei Ausweitung auf die gesamte Bundesrepublik besteht großes Potenzial, im Influencer Bereich „strukturelle Besteuerungsdefizite“ zu beseitigen.

Bron: Sonstige | Veröffentlichung | Finanzministerium Thüringen | 07.04.2026

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