12.06.2026
Prämienkonto: kein steuerfreier Sachbezug

12.06.2026
Arztpraxen: freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit

05.06.2026
Renovierungspflicht durch Kaufvertrag

05.06.2026
Abrechnung am Ende eines Leasingvertrags

05.06.2026
Rentenversicherung: Stichtag 1.7.2026 für Minijobber

05.06.2026
All-you-can-eat-Restaurant: Schätzung durch Sicherheitszuschlag

05.06.2026
Werbetätigkeit von Sportlern

05.06.2026
Steuertermine Juni 2026

29.05.2026
Differenzkindergeld für Kinder in einem anderen EU-Staat

29.05.2026
Gestaltungsmöglichkeit Sonderabschreibung

29.05.2026
Umsatzsteuerfreie Schönheitsoperationen

22.05.2026
Schenkungsteuer: Nießbrauch an Lebensversicherung

Steuertermine Mai 2026

Die folgenden Steuertermine bzw. Abgabefristen sind im kommenden Monat zu beachten.

Dabei gilt grundsätzlich: Eine Zahlung ist fristgerecht, wenn

  • bei einer Überweisung der Betrag spätestens am Abgabetermin auf dem Konto des Finanzamts eingegangen ist (keine Säumniszuschläge bei Überweisung, wenn der Betrag innerhalb von 3 Tagen nach dem Termin auf dem Konto des Finanzamts eingeht = Zahlungsschonfrist; Zahlung innerhalb der Schonfrist ist dennoch eine unpünktliche Zahlung),
  • bei Zahlung mit Scheck gilt die Zahlung erst 3 Tage nach Scheckeinreichung als bewirkt, auch wenn der Betrag früher beim Finanzamt gutgeschrieben wird,
  • dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilt wurde; die Zahlung gilt immer als pünktlich, auch wenn das Finanzamt später abbucht.

Terminübersicht
Für den Monat April 2026:

Art der Abgabe Abgabe- und Fälligkeitstermin

Umsatzsteuer-Voranmeldung

  • monatliche Abgabe
  • Abgabe mit Dauerfristverlängerung


11.05.2026
10.06.2026
Zusammenfassende Meldung

26.05.2026

Sozialversicherung 28.04.2026
Lohnsteuer-Anmeldung 11.05.2026


Für den Monat Mai 2026:

Art der Abgabe Abgabe- und Fälligkeitstermin

Umsatzsteuer-Voranmeldung

  • monatliche Abgabe
  • Abgabe mit Dauerfristverlängerung


10.06.2026
10.07.2026
Zusammenfassende Meldung 25.06.2026
Sozialversicherung 27.05.2026
Lohnsteuer-Anmeldung 10.06.2026
Gewerbesteuer 15.05.2026

Zu beachten: Die Abgabetermine entsprechen den Zahlungsterminen.

Hinweis: Der Antrag auf Dauerfristverlängerung muss nicht jährlich wiederholt werden, da die Dauerfristverlängerung solange gilt, bis der Unternehmer seinen Antrag zurücknimmt oder das Finanzamt die Fristverlängerung widerruft. Die 1/11 -Sondervorauszahlung muss dagegen von den Unternehmern, die ihre Voranmeldungen monatlich zu übermitteln haben, für jedes Kalenderjahr, für das die Dauerfristverlängerung gilt, bis zum 10. Februar berechnet, angemeldet und entrichtet werden.

Bron: Sonstige | Sonstige | 30.04.2026

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