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Nutzung des privaten anstelle des Firmen-PKW: Keine Werbungskosten
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Kosten für Dienstreisen mit einem Privatfahrzeug nicht als Werbungskosten anerkannt werden können, wenn der Steuerpflichtige über einen vom Arbeitgeber bereitgestellten Firmenwagen verfügen kann. Praxis-Beispiel: Durch dieses BFH-Urteil wurde die zuvor zugunsten des Steuerpflichtigen getroffene Entscheidung des Finanzgerichts aufgehoben. Der BFH hat klargestellt, dass Kosten, die aus der freiwilligen Entscheidung resultieren, ein Privatfahrzeug zu nutzen, obwohl ein Firmenwagen zur Verfügung steht, als unangemessen anzusehen sind, sodass ein Werbungskostenabzug nicht infrage kommt. Fazit: Steuerpflichtige sollten sorgsam abwägen, ob die geltend gemachten Kosten tatsächlich beruflich erforderlich sind und nicht durch private Gründe oder Interessen motiviert wurden. Bron: BFH | Urteil | VI R 30/24 | 21.01.2026 |