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Mehrzweckgutschein: Höhe der Vergütung
Wenn eine Mittelperson einen Mehrzweckgutschein im eigenen Namen verkauft, muss ihre Vergütung bestimmt werden. Sind mehrere Mittelpersonen an der Vertriebskette beteiligt und gibt es keine Vereinbarung zur Vergütung sowie keine Kenntnis über den Verkaufspreis an den Endkunden, ergibt sich die Vergütung aus der Differenz zwischen dem Gutscheinwert und dem Einkaufspreis der jeweiligen Mittelperson. Praxis-Beispiel: Die Bemessungsgrundlage für die Leistung des Unternehmers an den Händler ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Gutscheinwert (100 €) und dem Einkaufspreis des Unternehmers (90 €), beträgt also 10 € abzüglich USt. Der Einzelhändler hat für seine Leistung an den Unternehmer 5 € abzüglich USt zu versteuern. Das ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Gutscheinausgabepreis in Höhe von 100 € und dem Einkaufspreis des Einzelhändlers in Höhe von 95 €. Bron: BMF-Schreiben | Veröffentlichung | III C 2 - S 7100/00097/002/309 | 29.04.2026 |